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§ 1 Zusammensetzung der Vereinsjugend
Mitglieder der Vereinsjugend des WassersportVerein Schierstein 1921 e.V. sind alle Kinder und Jugendlichen des Vereins bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie die gewählten und berufenen Mitarbeiter.
§ 2 Aufgaben
Die Vereinsjugend führt und verwaltet sich selbstständig. Sie entscheidet über die ihr zufließenden Mittel in eigener Zuständigkeit. Zentrale Aufgaben sind: Entwicklung und Förderung von jugendgemäßen Formen von Sport und Bewegung, von Bildung und Geselligkeit; Aufbau einer jugendgemäßen Mitbestimmungskultur; Umsetzung und Einhaltung der Grundsätze der Kinder- und Jugendarbeit; gute Vernetzung der Kinder- und Jugendarbeit nach Innen und Außen (Abstimmung mit dem Vereinsvorstand, mit anderen Vereinen, der Jugendpflege sowie mit anderen Bildungseinrichtungen).
Im Sportverein treffen Kinder und Jugendliche aus sehr verschiedenen sozialen Zusammenhängen aufeinander. Alle sollten die Chance auf eine positive Persönlichkeitsentwicklung haben. Deshalb sind die folgenden Grundsätze der Kinder- und Jugendarbeit zu beachten: Fairness, Respekt, Freiheit, Teamgeist, Spaß, Kindeswohl.
Um das Kindeswohl zu schützen, hat sich jedes Vereinsmitglied, das Kinder- und Jugendliche betreut, zur Einhaltung des Verhaltenskodexes zum Kindeswohl durch Unterschrift zu verpflichten.
§ 3 Vereinsjugendversammlung
Das oberste Organ der Vereinsjugend ist die Vereinsjugendversammlung. Die Jugendversammlung setzt sich aus allen Mitgliedern der Jugend sowie den gewählten und berufenen Mitarbeitern zusammen. Die Vereinsjugendversammlung wird vom Jugendvorstand jährlich einberufen und von ihm geleitet. Die Einladung wird zwei Wochen vorher vom Vereinsjugendvorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung und der eingereichten Anträge per Aushang und über die Vereinshomepage angekündigt sowie über die Übungsleiter an die aktiven Mitglieder der Vereinsjugend verteilt. Weitere Vereinsjugendversammlungen können einberufen werden, wenn es im Interesse der Vereinsjugend ist oder ein begründeter Antrag des Jugendvorstandes vorliegt.
Aufgaben der Jugendversammlung sind: Information über die Aktivitäten des vergangenen Jahres; Entlastung und Wahl des Jugendvorstandes; Entwicklung von Ideen für die Arbeit des Jugendvorstandes; Besprechung grundsätzlicher Fragen der Vereinsjugendarbeit; ggf. Beschluss über eine Veranstaltungsplanung des kommenden Jahres und über die Verwendung der dafür zur Verfügung stehenden Mittel; Entscheidung über den Inhalt der Jugendordnung.
Die Vereinsjugendversammlung ist mit den anwesenden Mitgliedern der Vereinsjugend beschlussfähig. Jedes anwesende Mitglied der Jugendversammlung hat eine Stimme. Bei allen Abstimmungen der Vereinsjugendversammlung gilt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt. Die Beschlüsse der Vereinsjugendversammlung werden der Vereinsführung durch den Jugendwart übermittelt und gelten als Vorschläge für Beschlussfassungen der Vereinsführung.
§ 4 Vereinsjugendvorstand
Die Vereinsjugendversammlung wählt in geheimer Abstimmung den/die Jugendwart/-in und die Jugendsprecher der Abteilung und zwar für
- a) die Kanuabteilung
• eine/n Jugendsprecher/-in. Der Jugendsprecher darf zum Zeitpunkt der Wahl höchstens 23 Jahre alt sein.
• bis zu zwei Stellvertreter/- innen
b) die Segel- und Motorbootabteilung - • eine/n Jugendsprecher/-in. Der Jugendsprecher darf zum Zeitpunkt der Wahl höchstens 23 Jahre alt sein.
- • bis zu zwei Stellvertreter/-innen
c) die Drachenbootabteilung - • eine/n Jugendsprecher/in. Der Jugendsprecher darf zum Zeitpunkt der Wahl höchstens 23 Jahre alt sein.
- • bis zu zwei Stellvertreter/innen
Sollten weitere Abteilungen Jugendarbeit betreiben, so können jeweils Jugendvertreter gewählt werden.
Der Vereinsjugendvorstand wird für die Dauer eines Jahres gewählt. In den Jugendvorstand ist jedes jugendliche und erwachsene Vereinsmitglied wählbar, für Jugendsprecher gilt eine Altersbegrenzung. Der Jugendvorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
Der Vereinsjugendvorstand ist zuständig für die Jugendangelegenheiten des Vereins. Er entscheidet über die Verwendung der der Jugendabteilung zufließenden Mittel im Rahmen der Beschlüsse der Jugendversammlung. Zu den Aufgaben des Jugendvorstandes gehören: Umsetzung der Grundsätze der Kinder- und Jugendarbeit und die Vertretung der Vereinsjugendinteressen nach Innen und Außen. Der Vereinsjugendvorstand erfült seine Aufgaben im Rahmen der Jugendordnung, der Beschlüsse der Vereinsjugendversammlung und der Vereinssatzung. In Absprache mit dem Jugendvorstand können weitere Personen oder ganze Juniorteams konkrete, meist temporäre Projektvorhaben durchführen.
Die Sitzungen des Jugendvorstandes sollten mindestens viermal im Jahr stattfinden. Der Jugendvorstand kann verlangen, dass ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes daran teilnimmt.
Der gewählte Jugendwart ist Mitglied des erweiterten Vorstandes des Vereins.
§ 5 Jugendordnungsänderungen
Änderungen der Jugendordnung können nur nach vorheriger Ankündigung von der jährlichen Vereinsjugendversammlung oder einer speziell zu diesem Zwecke einberufenen außerordentlichen Vereinsjugendversammlung beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Jugendordnung ist nicht Bestandteil der Vereinssatzung. Die Jugendordnung und aus der Vereinsjugendversammlung beschlossene Änderungen der Jugendordnung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch Vorstandsbeschluss und treten damit in Kraft.
Diese Jugendordnung wurde beschlossen in der Jugendvollversammlung am 6.6.2013
Wassersport-Verein Schierstein 1921 e.V.
Christian-Bücher-Straße 18
65201 Wiesbaden-Schierstein
Tel.: 0611/ 24307
Internet: www.wvschierstein.de
Geschäftsstunde:
Dienstag zwischen 19.00 und 20.00 Uhr Stand: 20.06.2013
Präventionsmaßnahmen
zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
Nach Vorgaben von Sportverbänden ist auch der Wassersport-Verein Schierstein 1921 e.V. verpflichtet, Präventionsmaßnahmen für gewaltfreien Sport und zum Schutz vor sexueller Gewalt bei Kindern und Jugendlichen einzurichten.
Ansprechpartnerinnen für Kindswohl im Sport und Handlungssicherheit im sportlichen Alltag, für Geschlecht- und Gleichberechtigung im Sport und bei sexualisierender Gewalt sind nach entsprechender Ausbildung im WVS ab Juni 2022:
Manuela Kohlhofer, Telefon: 0172 3936229
Ann-Kathrin Cesar, Telefon: 0151 21645713
Franjo Schohl (Telefon: 0171 1945034) ist im Geschäftsführenden Vorstand weiterhin Ansprechpartner bei allen Belangen im Rahmen von Kindswohlangelegenheiten.