Vorgaben zur Nutzung der Vereinssegelboote (Stand: 26.02.2025)
(1) Der Verein stellt den Mitgliedern Vereinssegelboote zur Nutzung zur Verfügung. Für die Kosten, die dem Verein durch die Bereitstellung von Vereinssegelbooten entstehen, erhebt der Verein eine jährliche Kostenpauschale (die Höhe ist den Beitrags- und Abgabelisten des jeweiligen Kalenderjahres zu entnehmen). Der Eingang der Zahlung und die selbständige Registrierung durch das Vereinsmitglied im Buchungsportal (www.wvs-segler.de) sind Voraussetzungen, um die Vereinssegelboote buchen und regelmäßig nutzen zu können.
(2) Die Nutzer der Vereinssegelboote müssen bei deren Erhaltung mitarbeiten. Die jeweiligen Bootspaten koordinieren die anfallenden Arbeiten.
(3) Die Nutzung der Vereinssegelboote erfolgt ausschließlich durch Vereinsmitglieder; Gäste haben im Rahmen des an den Mittwochen angebotenen Schnuppersegelns aber die Möglichkeit, den Verein, seine Vereinssegelboote und Mitglieder kennen zu lernen. Abweichend davon findet am vierten Mittwoch eines jeden Monats kein Schnuppersegeln statt, da an diesen Terminen die Mittwochsregatta des Vereins stattfindet. Die Schiffsführer können auch vom Mittwoch abweichend Termine zum Schnuppersegelns vereinbaren. Schnuppersegler müssen im Buchungsportal als „Schnuppersegler“ gebucht und in das Logbuch namentlich eingetragen werden. Nach höchstens drei Schnuppersegelterminen, müssen sich Schnuppersegler für eine Vereinsmitgliedschaft entscheiden, wenn sie das Segelangebot des Vereins weiter nutzen möchten.
(4) Die Nutzung eines Vereinssegelbootes hat immer durch mindestens zwei Personen gleichzeitig zu erfolgen, die mindestens 16 Jahre alt sind. Mindestens ein Crewmitglied muss Mitglied des Wassersportverein Schierstein 1921 e.V. sein und eine Freigabe für das jeweilige Vereinssegelboot innehaben. Dies dient der Sicherheit und ermöglicht mehr Nutzern die Teilhabe an den Vereinssegelbooten.
(5) Um als verantwortlicher Schiffsführer die Vereinssegelboote führen zu dürfen, muss diese/r für das jeweilige Vereinssegelboot über eine Freigabe verfügen. Erteilt werden die Freigaben von den jeweiligen Bootspaten nach einer Einweisung und einem Freigabesegeln, bei dem die Anwärter nachweisen, dass sie das Schiff sicher führen können und mit den Nutzungspraktiken des jeweiligen Bootes vertraut sind. Freigaben werden aufbauend zunächst für die Jollen erteilt, anschließend für die Kielboote.
(6) Bei der Nutzungsdauer der Vereinssegelboote gibt es keine Obergrenze. Bei hoher Auslastung sind die Schiffsführer aber angehalten, sich untereinander abzusprechen, um möglichst vielen Vereinsmitgliedern die Teilhabe an der Nutzung der Vereinssegelboote zu ermöglichen. Die Buchungsdauer soll sich zudem an der erwarteten Nutzungsdauer orientieren.
(7) Die Nutzung der Vereinssegelboote bei Regatten hat grundsätzlich Vorrang gegenüber der Freizeitnutzung.
(8) Die Vereinssegelboote müssen vor Sonnenuntergang an der Steganlage sorgfältig festgemacht sein; das Ablegen darf nicht vor Sonnenaufgang erfolgen. Davon ausgenommen sind Vereinssegelboote, die über die vorgeschriebene Lichterführung verfügen. Diesen ist die Rückkehr in der Dämmerung erlaubt, Nachtfahrten sind aber grundsätzlich zu vermeiden.
(9) Die Nutzung der Jollen ist ausschließlich im Hafen gestattet. Bei Nutzung der Jollen sind grundsätzlich Schwimmwesten zu tragen.
(10) Die Nutzung der Vereinssegelboote ist ab Windstärke 6 untersagt. Ab Windstärke 4 sowie auf Anweisung der Schiffsführung sind auf den Kielbooten Schwimmwesten zu tragen. Auf dem Rhein sind grundsätzlich Schwimmwesten zu tragen. Zudem sind auf den Vereinssegelbooten immer Schwimmwesten mitzuführen, die in ihrer Anzahl der jeweiligen Crew entsprechen.
(11) Bei der Nutzung der Vereinssegelboote ist bootstaugliches Schuhwerk (helle bzw. abriebfeste Sohle) zu tragen, um Verletzungen und eine Verschmutzung der Vereinssegelboote zu vermeiden.
(12) Vor Fahrtantritt hat eine Buchung des Vereinssegelbootes zu erfolgen. Dies erfolgt über den elektronischen Reservierungskalender unter www.wvs-segler.de. Neben dem Vereinssegelboot sind dort der Schiffsführer sowie alle weiteren Crewmitglieder zu buchen. Wenn Schnuppersegler mitgenommen werden, sind diese im Buchungsportal mit dem Dummy „Schnuppersegler“ zu buchen und im Logbuch des Vereinssegelbootes jeweils mit Vor- und Nachnamen und dem Vermerk „Schnuppersegler“ einzutragen. Auch Minderjährige, die von der Nutzungsgebühr ausgenommen sind, müssen vor Fahrtantritt zwingend im Logbuch des jeweiligen Vereinssegelbootes eingetragen werden. Crewmitglieder, die nach Fahrtantritt an Bord genommen werden, sind ebenfalls im Logbuch einzutragen.
(13) Es soll nur eine Reservierung im Voraus erfolgen. Für das Mittwochssegeln ist keine vorherige Reservierung der Vereinssegelboote möglich. Die Crews finden sich am Steg spontan zusammen. Dabei achten die Vereinsmitglieder und Schiffsführer darauf, dass nach Möglichkeit allen Interessierten eine Mitsegelmöglichkeit angeboten wird. Unmittelbar vor Fahrtantritt ist auch im Rahmen des Mittwochssegelns eine Buchung über den elektronischen Reservierungskalender erforderlich. Von Saisonbeginn bis zum 15. September eines jeden Jahres finden sich die Crews ab 17:30 für das Mittwochssegeln zusammen und legen um 18 Uhr ab. Ab dem 15. September bis Saisonende treffen sich die Mittwochssegler bereits um 17 Uhr und legen ab, sobald sich eine Crew gefunden hat.
(14) Eine Buchungssperre unmittelbar vor Beginn des Mittwochssegeln stellt sicher, dass alle Vereinssegelboote zum Beginn des Mittwochssegelns am Steg fest sind.
(15) Die Fahrt ist vor Ablegen vom Steg im Logbuch des jeweiligen Vereinssegelbootes zu dokumentieren und nach Beendigung der Fahrt abzuschließen. Der Eintrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:
a. Beginn der Fahrt
b. Verantwortlicher Bootsführer (Bestimmung vor Fahrtantritt)
c. Crew-Mitglieder
d. Ende der Fahrt (grundsätzlich erst nach Anlegen und Festmachen am Steg)
e. Eintragungen zum Fahrtgebiet sowie zu Wind- und Wetterverhältnissen
f. gegebenenfalls besondere Vorkommnisse
(16) Vor Fahrtantritt sind die Funktionen des Vereinssegelbootes, der Motor und die Benzinvorräte zu prüfen. Mängel sind im Logbuch des jeweiligen Vereinssegelbootes zu vermerken. Zusätzlich sind die Mängel dem zuständigen Bootspaten und der „Abteilungsleitung Segeln“ zu melden, damit diese zeitnah behoben werden können.
(17) Festgestellte oder während der Fahrt aufgetretene Schadensereignisse mit oder ohne Fremdbeteiligung sind zwingend und umgehend an die „Abteilungsleitung Segeln“ sowie die zuständigen Bootspaten zu melden. So lassen sich Risiken und Folgekosten begrenzen, Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen und Schäden zeitnah beheben. Die Bootspaten entscheiden bei größeren Schäden in Absprache mit den Abteilungsleitung Segeln auch über die Sperrung des Vereinssegelbootes für die weitere Nutzung.
(18) Die Bootspaten können die Vereinssegelboote mithilfe eines „Wartungsdummies“ im Buchungsportal blockieren, um Wartungs- und Reparaturarbeiten planbar durchführen zu können.
(19) Nach Nutzung der Vereinssegelboote sind die Segel in trockenem Zustand zusammenzulegen und im Segelsack zu verstauen, entsprechendes gilt für die Fock-/Genua-/Spi- Schoten. Um die Trocknung feuchter Segel und Schoten haben sich der Schiffsführer/die Crew am gleichen, spätestens aber am Folgetag zu kümmern. Die übrigen Leinen sind sorgfältig aufzuschießen und so zu befestigen, dass sie nicht dauerhaft mit Wasser in Berührung kommen.
(20) Nach Nutzung eines Vereinssegelbootes mit Motor ist dieses wieder voll zu betanken; Vorräte in den Reservetanks sind entsprechend der Nutzung aufzufüllen. Alle Motoren und Treibstoffbehälter sind mit entsprechenden Hinweisen auf den zu verwendenden Treibstoff versehen. Fehlen diese, ist grundsätzlich der jeweilige Bootspate zu verständigen.
(21) Nach Nutzung eines Vereinssegelbootes ist dieses aufzuklaren; Dies schließt auch die Reinigung der Vereinssegelboote durch die Bootsnutzer ein, wenn dies erforderlich ist. Die Vereinssegelboote sollen dabei grundsätzlich so hinterlassen werden, dass ein unverzügliches Ablegen durch den nächsten Nutzer ermöglicht wird.
(22) Aus der Nichterfüllung der in diesem Regelwerk genannten Vorgaben resultiert ggf. eine Ermahnung. Im Wiederholungsfall führt diese zur Rücknahme der erteilten Bootsfreigabe. Grobe Verstöße können auch zu einer sofortigen Rücknahme der Freigabe führen.
(23) Eine von den Vorgaben abweichende Nutzung der Vereinssegelboote bedarf der vorherigen Genehmigung durch die „Abteilungsleitung Segeln“.
Weitere Informationen
(24) Der Verein hat über den Landessportbund eine Vereinshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Der Verein übernimmt nur eine Haftung im Rahmen dieses Versicherungsschutzes. Weitergehende Haftungen werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschlossen. (aus: Ordnung über das Vereinseigentum § 2). Die Versicherungssumme liegt z.Zt. bei 1 Mio. Euro für Sach- und Personenschäden. Darüber hinaus hat der Verein für die Vereinssegelboote eine Vollkaskoversicherung mit einem Selbstbehalt von 300 € je Schadensfall abgeschlossen. Der Selbstbehalt ist bei einem Schadensfall von der Crew zu tragen, bei deren Nutzung der jeweilige Schadensfall eingetreten ist.
(25) Der Benutzer haftet dem Verein für Schäden am Boot bei leichter oder grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz. Bei Haftpflichtschäden an anderen Booten, die der Benutzer zu vertreten hat, haftet der Verein nur, sofern er versichert ist; ansonsten der Benutzer (aus: Ordnung über das Vereinseigentum § 9a).
(26) Der Verein empfiehlt den Vereinssegelbootnutzern zu prüfen, inwieweit geeignete private Versicherungen (z.B. private Haftpflichtversicherung / Skipper-Haftpflichtversicherung) bereits vorhanden sind oder von den Vereinssegelbootnutzern abgeschlossen werden sollten, um Risiken, die von den vom Verein abgeschlossenen Versicherungen nicht abgedeckt werden, individuell abzusichern.