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Vereinsgelände, Bootshaus, Stege, vereinseigenen Boote und sonstiges Vereinseigentums
Das Zusammenleben im Bootshaus, auf dem Gelände und die Nutzung des Vereinseigentums setzen voraus, dass alle Mitglieder aufeinander Rücksicht nehmen. Die Nutzung des Bootshauses, der Stege, der gemeinschaftlichen Anlagen, der vereinseigenen Boote und des sonstigen Vereinseigentums erfordert einen verantwortungsbewussten, pfleglichen Umgang. Die Belange anderer Mitglieder dürfen nicht über ein zumutbares Maß hinaus beeinträchtigt werden.
§ 1 Aufgaben und Geltungsbereich
In der folgenden Ordnung werden die notwendigen Hinweise und Bestimmungen zusammengefasst, um die satzungsbedingte Nutzung und Erhaltung der Vereinsanlagen zu gewährleisten. Darüber hinaus wird die Nutzung des Vereinseigentums geregelt. Diese Ordnung gilt für den gesamten Bereich, in dem der WVS 1921 e.V. das Haus- und Verkehrsrecht ausübt. Hierzu gehören das Vereinsbootshaus, das gesamte Vereinsgelände, die Bootsstege und die Pachtwasserflächen.
Das Haus- und Verkehrsrecht des Vereins wird durch den geschäftsführenden Vorstand ausgeübt.
§ 2 Pflichten, Aufgaben, Rechte der Mitglieder
Die Rechte zur Nutzung der Vereinsanlage wird durch diese Ordnung geregelt. Im Interesse des Vereins hat sich jedes Mitglied an diese Ordnung zu halten. Bei Zuwiderhandlungen ist der geschäftsführende Vorstand zu unterrichten.
Die gewählten Abteilungsleiter sind für die Einhaltung dieser Ordnung in ihren Bereichen verantwortlich. Der Verein hat über den Landessportbund eine Vereinshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Er übernimmt nur eine Haftung im Rahmen dieses Versicherungsschutzes. Weitergehende Haftungen werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschlossen. Der Verein übernimmt insoweit keine Haftung für auf dem Vereinsgelände incl. der Wasserfläche stehenden Fahrzeuge, Boote, sonstigen Sachen oder Personenschäden. Die Lagerung von festen oder flüssigen Stoffen, durch die das Grundwasser verunreinigt werden kann, ist auf dem Vereinsgelände verboten.
Für die Entsorgung kleinerer Mengen an Restmüll steht für unsere Mitglieder eine Abfalltonne zur Verfügung. Für Abfälle wie Papier oder sonstige Verpackungsmittel stehen getrennte Behälter zur Verfügung. Größere Mengen an Abfällen sind gesondert zu entsorgen. Die Vereinsanlagen sind durch eine Schließanlage gesichert. Schlüssel werden gegen ein Schlüsselpfand während der Geschäftsstunde an die Berechtigten ausgegeben. Jedes Mitglied ist dafür verantwortlich, dass nach einer Nutzung die Türen und Tore wieder verschlossen werden.
Beschädigungen und Unregelmäßigkeiten aller Art sind den Abteilungsleitern oder einem sonstigen Mitglied des Vorstandes zu melden.
§ 3 Bootshaus
Das gesamte Bootshaus gehört zum Bereich dieser Ordnung. Ausgenommen hiervon ist die Gaststätte, der Saal und alle Nebenräume der Gaststätte, für die der Pächter verantwortlich ist. In allen Vereinsräumen des Bootshauses besteht Rauchverbot!
Für die Nutzungseinteilung der Bootshalle, der Dusch‑, Umkleide- und Trainingsräume sind die Abteilungsleiter verantwortlich. Sofern die Reinigung nicht durch eine Reinigungskraft erfolgt, sind die Abteilungen für die Reinigung und Pflege der Räumlichkeiten verantwortlich. Bei gemeinsamer Nutzung von Räumen, haben sich die Abteilungsleiter zu verständigen. Bei Unstimmigkeiten entscheidet der geschäftsführende Vorstand.
Die Bootshalle dient grundsätzlich der Lagerung des vereinseigenen Bootsmaterials. Liegeplätze in der Halle für die Lagerung von privaten Booten werden durch den geschäftsführenden Vorstand vergeben. Sport- und Trainingskleidung darf nicht in den Umkleide- und Duschräumen getrocknet oder gelagert werden.
§ 4 Parkplatz, Vereinsplatz, Sattelplatz
Die Parkfläche des Vereins kann nur von Mitgliedern und Gästen des Restaurants benutzt werden. Das Parken ist nur auf den markierten Flächen gestattet. Es muss jederzeit eine reibungslose Ein- und Ausfahrt gewährleistet und alle Zu- und Ausgänge müssen passierbar sein. Es ist nicht gestattet, sein Fahrzeug über längere Zeit abzustellen (z. B. bei Urlaub mit dem Boot). Bootstrailer dürfen nur für kurze Zeit abgestellt werden. Das Waschen von Fahrzeugen aller Art ist auf dem gesamten Vereinsgelände verboten.
Die Durchfahrt auf den Sattelplatz und die Wiese ist nur mit Genehmigung der zuständigen Abteilungsleiter oder des geschäftsführenden Vorstandes gestattet.
§ 5 Camping‑, Sport- und Lagerwiese
Der Abteilungsleiter Camping ist für das Wiesengelände zuständig. In der Zeit vom 16. Oktober bis 15. April können im östlichen Teil der Wiese Boote abgestellt werden. In dieser Zeit ist für diesen Teil der Wiese der Abteilungsleiter Steganlage 2 verantwortlich. Nach der Winterpause ist die Bootslagerfläche aufgeräumt und sauber wieder an die Campingabteilung zu übergeben. Arbeiten auf der Wiese an Fahrzeugen, Booten o. ä. sind verboten. Die Reglungen für die Nutzung des Winterlagers sind in der Sportordnung der Stege I und II, Segel- und Motorbootsport, § 8 festgelegt.
Die Wiese ist kein öffentlicher Campingplatz. Die Genehmigung zur Aufstellung von Zelten und Wohnwagen wird daher nur in geringem Umfang vom geschäftsführenden Vorstand erteilt und kann jederzeit widerrufen werden. Ein Anspruch auf einen Stellplatz besteht nicht. Die Plätze werden vom Abteilungsleiter Camping, bei Veranstaltungen in Absprachen mit den dann Verantwortlichen angewiesen. Aufgestellt wird auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der Verein übernimmt keinerlei Haftung.
Jugendgruppen, Nichtmitglieder und Durchreisende können mit Genehmigung eines Vorstandsmitgliedes oder des Abteilungsleiters Camping kurzfristig Gästeplätze zugeteilt bekommen.
Die Gebühren für die Benutzung von Stellplätzen werden durch die Jahreshauptversammlung festgesetzt. Unberechtigt aufgestellte Zelte oder Wohnwagen werden nach Abmahnung sichergestellt und ggf. auf Kosten des Eigentümers entsorgt. Das Befahren der Wiese mit Kraftfahrzeugen als Zugfahrzeug ist mit einem Wohnwagen oder Trailer nur nach Abstimmung mit dem zuständigen Abteilungsleiter erlaubt. Sonstiges Befahren der Wiese mit einem Kraftfahrzeug ist untersagt.
Ballspiele sind auf den ausgewiesenen Bereich zu begrenzen.
Zur Bekämpfung von Ungeziefer, sind Zelte und Wohnwagen sauber zu halten. Abfälle gehören in die dafür bestimmten Behälter.
Alle Mitglieder der Campingabteilung sind verpflichtet, sich am Reinigen der Stellplätze, am Mähen der Wiese, Schneiden der Hecken und an der Unkrautbekämpfung nach Aufforderung durch den Abteilungsleiter Camping zu beteiligen.
Strom darf an der dafür zugeteilten Entnahmestelle nur zur Beleuchtung bzw. zum Betrieb eines Kühlschrankes entnommen werden. Das Betreiben von elektrischen Heizgeräten ist nicht gestattet.
Von 13°° bis 15°° Uhr und ab 22°° Uhr ist Ruhezeit. Es sollte selbstverständlich sein, dass in dieser Zeit niemand durch Lärm belästigt wird.
Jeder Eigentümer eines Wohnwagens ist dafür verantwortlich, dass die Hänger bei Hochwasser von der Wiese entfernt werden. Hierzu ist eine Absprache mit dem Abteilungsleiter Camping erforderlich, der das Freiräumen der Wiese leitet.
§ 6 Vereinsraum und Küche
Der Vereinsraum mit Küche steht grundsätzlich den Abteilungen des Vereins für Veranstaltungen, Schulungen, Besprechungen usw. zur Verfügung. Die Terminfestlegung ist im Reservierungsbuch zu vermerken. Der Verein ist im Besitz einer Konzession für den Verkauf und Ausschank von Speisen und Getränken. In der Zeit vom 01. Mai bis 30. Sept. werden der Vereinsraum und die Küche im Rahmen des Vereins-Hocks (Vereinsbiergarten) genutzt. In dieser Zeit sind Veranstaltungen in diesen Räumen mit den Betreibern des Biergartens bzw. mit dem geschäftsführenden Vorstand abzustimmen.
Die Räume sind nach jeder Veranstaltung aufgeräumt und gereinigt zu verlassen. Das Geschirr ist zu spülen. Getränke können in der Theke oder in den Kühlschränken gelagert werden, und können unter Verantwortung der Abteilungsleiter oder Trainer herausgegeben werden. Es ist von den Verantwortlichen darauf zu achten, dass eine ordnungsgemäße Abrechnung erfolgt.
Damit eine unkontrollierte Nutzung und auch unkontrolliertes Entnehmen von Getränken vermieden wird, werden die Küche und der Vereinsraum immer abgeschlossen. Zugang haben die Abteilungsleiter. Der Vereinsraum und die Küche können begrenzt auch für private Veranstaltungen von Vereinsmitgliedern genutzt werden. Es stehen Geschirr, Besteck und Gläser in ausreichender Menge zur Verfügung. Private Feiern sind grundsätzlich dienstags während der Geschäftsstunde anzumelden. Die Genehmigung zur Nutzung erteilt der geschäftsführende Vorstand und ist im Reservierungsbuch zu vermerken. Bei privater Nutzung wird eine Nutzungspauschale sowie eine Kaution erhoben, um eine nicht vorgenommene Reinigung oder Beschädigungen ausgleichen zu können. Die Höhe wird vom Vorstand festgelegt. Der Raum incl. der Toiletten ist bei privaten Feiern von den Nutzern zu reinigen.
§ 7 Übernachtungsraum
Der Übernachtungsraum steht Sportlern des Vereines bei Trainingslagern oder Gästen des Vereins zur Verfügung. Die Nutzung ist beim geschäftsführenden Vorstand anzumelden, der die Termine koordiniert. Jede Nutzergruppe hat einen Verantwortlichen zu bestimmen, der dann auch Ansprechpartner für den Verein ist.
Die Nutzer des Übernachtungsraumes haben für Sauberkeit und Ordnung im Raum zu sorgen. Der Raum ist gereinigt zurück zugeben. Es kann eine Kaution erhoben werden, um nicht vorgenommene Reinigungen oder Beschädigung ausgleichen zu können. Die Höhe der Kaution wird vom geschäftsführenden Vorstand festgelegt. Jede Reservierung und Nutzung des Übernachtungsraumes ist auch im Reservierungsbuch mit Name des Verantwortlichen der Gruppe zu vermerken.
§ 8 Vereinseigene Boote
Der Verein ist Eigentümer von Rennkajaks, Wanderbooten, Drachenbooten und Segelbooten. Die Boote dienen dem Vereinszweck und stehen den Mitgliedern zur Verfügung. Neben der Sportordnung der einzelnen Abteilung, gilt für die Boote diese Benutzungsordnung.
a) Allgemeines
Der Verein stellt den Mitgliedern die Boote kostenlos zur Verfügung. Vorrangig können die Boote während der offiziellen Trainingszeiten benutzt werden. Andere Nutzungen sind in dieser Ordnung dargelegt, oder sind mit den Verantwortlichen der einzelnen Abteilungen abzustimmen. Die Boote sind nach dem Training zu reinigen. Schäden an Booten oder Zubehör sind sofort dem jeweiligen Abteilungsleiter zu melden. Der Benutzer haftet dem Verein für alle von ihm verursachten Schäden am Boot und Zubehör bei leichter oder grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz. Bei Haftpflichtschäden an anderen Booten, die der Benutzer zu vertreten hat, haftet der Verein nur, soweit er versichert ist. Der Verein empfiehlt deshalb vor einer Benutzung den Umfang einer privaten Versicherung abzuklären. Verschiedene Boote können, sofern sie nicht für das Training benötigt werden, reserviert werden. Die Termine sind in das Reservierungsbuch für Boote einzutragen. Vor einer Benutzung hat man sich über evtl. Reservierungen zu informieren.
b) Segelboote
Der Verein besitzt das Kielboot NavaJo, (J22) das Kielboot Tinca, (Shark 24) den Schwertzugvogel Greenhorn, die RS Vision-Jolle Perca, die Astron-Jolle Kumulus, die Achatjolle Carpus sowie die Optimistenjollen. Die Vereinsboote dienen primär der Segelausbildung, dem Regattatraining und dem Regattabetrieb. Zu den vorgesehenen Trainingszeiten dürfen die Boote nur zu Übungszwecken nach Weisung des Übungsleiters benutzt werden. Beim Regattabetrieb haben Regattateilnehmer ein bevorzugtes Nutzungsrecht. Für die Segelboote ist während der Saison jeweils ein Bootswart zuständig. Außerhalb der Trainingszeiten ist die Benutzung durch aktive Vereinsmitglieder nach vorheriger Eintragung in dem Reservierungsbuch möglich. Die Benutzung der Boote außerhalb der offiziellen Trainingszeiten ist jedoch nur denjenigen Mitgliedern gestattet, die eine Einweisung durch den Bootswart erhalten haben, Inhaber des Sportbootführerscheines Segeln Binnen (bisher A‑Schein) sind und die Freigabe für das Boot erhalten haben. Für die Segelboote, die mit Maschine ausgestattet sind, muss der Schiffsführer auch im Besitz des Sportbootführerscheines Motor Binnen sein. Vor dem Ablegen sind die Einrichtungen des Bootes und ggf. der Motor auf Funktion zu prüfen. Der Tankinhalt ist zu kontrollieren. Nach der Benutzung ist wieder auf Kosten der Nutzer voll zu tanken. Die Benutzungsdauer sollte maximal 4 Stunden nicht überschreiten. Jeder Segler trägt sich vor der Fahrt in das Reservierungsbuch und wenn vorhanden in das Log- oder Fahrtenbuch ein. Die Eintragung muss mindestens enthalten, den Namen des verantwortlichen Bootsführers, die Anzahl und Namen der Mitfahrer, Datum und Uhrzeit der Abfahrt sowie das Revier der Befahrung. Nach Rückkehr an die Steganlage sind die Ankunftszeit sowie evtl. Besonderheiten / Schäden ebenfalls einzutragen.
Die Benutzung zu anderen als zu Segelzwecken ist untersagt. Vor Sonnenaufgang und nach Sonnenuntergang muss das Segelboot fest auf seinem Platz an der Steganlage liegen. Das Fahrgebiet ist der Schiersteiner Hafen und der Rhein. Nach Absprache mit der Abteilungsleitung können die Boote zu sportlichen Veranstaltungen auch außerhalb des normalen Fahrtgebietes und zu anderen wie zuvor beschriebenen Zeiten benutzt werden. Nach Rückkehr an den Steg werden die Boote sorgfältig festgemacht, Segel in trockenem Zustand zusammengelegt und im Segelsack verstaut. Für die anschließende Reinigung der Boote und des Materials ist der Schiffsführer verantwortlich. Jeder Nutzer erklärt sich bereit an den vom Bootswart festgesetzten Arbeitsstunden bei der Unterhaltung der Boote zu helfen. Grundsätzlich ist eine Nutzung der Vereinssegelboote ab Windstärke 6 untersagt. Bei der Segelausbildung im Jugendbereich und bei der Nutzung von Vereinsjollen besteht grundsätzlich Schwimmwestenpflicht. Bei der Nutzung von Kielbooten trägt der Schiffsführer die Verantwortung über den Einsatz der Sicherheitsausrüstung. Ab Windstärke 4 sind auch auf den Kielbooten Schwimmwesten zu tragen.
c) Optimisten und die RS Vision-Jolle
Die Optimisten, und die RS Vision — Jolle dienen ausschließlich der Kinder- und Jugendausbildung während der Trainingszeiten. Anderweitige Nutzungen sind nur nach Absprache mit dem zuständigen Trainer oder dem Obmann für die Segelausbildung möglich.
d) Rennkajaks
Rennkajaks dienen ausschließlich Trainingszwecken während der Trainingszeiten. Anderweitige Nutzungen sind nur nach Absprache mit dem Trainer oder der Abteilungsleiterin möglich. Auf dem Rhein dürfen neue, regattafähige Boote nicht benutzt werden. Es sei denn, die Trainer geben dazu Anweisung.
e) Wanderboote
Der Verein besitzt die Wanderboote Hafenindianer, Hafenoma, „Think Pink“, Teamgeist und verschiedene Wildwasserboote. Diese Boote stehen allen Vereinsmitgliedern nach Eintragung in das Reservierungsbuch zur Nutzung zur Verfügung. Fahrtgebiet ist der Schiersteiner Hafen und der Rhein. Die Mitnahme der Boote für eine Wanderfahrt ist mit dem Abteilungsleiter Kanuwandern abzustimmen. Mitglieder unter 16 Jahren haben die Benutzung auf jeden Fall vorher mit dem Verantwortlichen für den Wandersport abzustimmen. Vor jeder Nutzung haben sich die Paddler mit Namen, Datum, Uhrzeit in das Reservierungsbuch einzutragen. Nach der Fahrt ist die Ankunftszeit ebenfalls zu vermerken. Jeder Nutzer erklärt sich bereit bei der Unterhaltung der Boote mit zu helfen.
f) Mobile Kanueinheit
Im Verein ist die mobile Kanueinheit des hessischen Kultusministeriums gelagert. Für diese Boote gibt es eine gesonderte Nutzungsordnung, da die Boote in erster Linie dem Schulsport dienen. Die Nutzung ist nur nach Rücksprache mit den für die Boote verantwortlichen Ansprechpartnern gestattet.
§ 9 Vereinsbus
Der Verein ist Eigentümer eines Vereinsbusses. Dieser Bus steht allen Abteilungen zur Nutzung bei der Aus- übung der Vereinsarbeit zur Verfügung. Priorität bei der Nutzung hat der organisierte Vereinssport. Bei Nutzungskonflikten entscheidet der geschäftsführende Vorstand. Jede Nutzung ist in das Fahrtenbuch einzutragen. Haftungen des Vereines werden gegenüber den Mitfahrern auf das versicherte Maß beschränkt. Nach Nutzung ist dafür Sorge zu tragen, dass der Bus wieder vollgetankt wird. Mängel sind umgehend dem geschäftsführenden Vorstand zu melden.
Stand: 20.06.2013
Wassersport-Verein Schierstein 1921 e.V.
Christian-Bücher-Straße 18
65201 Wiesbaden-Schierstein
Tel.: 0611/ 24307
Internet: www.wvschierstein.de
Geschäftsstunde:
Dienstag zwischen 19.00 und 20.00 Uhr Stand: 20.06.2013