Ordnung für das Vereinseigentum

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Vere­ins­gelände, Boot­shaus, Stege, vere­in­seige­nen Boote und son­stiges Vereinseigentums

Das Zusam­men­leben im Boot­shaus, auf dem Gelände und die Nutzung des Vere­in­seigen­tums set­zen voraus, dass alle Mit­glieder aufeinan­der Rück­sicht nehmen. Die Nutzung des Boot­shaus­es, der Stege, der gemein­schaftlichen Anla­gen, der vere­in­seige­nen Boote und des son­sti­gen Vere­in­seigen­tums erfordert einen ver­ant­wor­tungs­be­wussten, pfleglichen Umgang. Die Belange ander­er Mit­glieder dür­fen nicht über ein zumut­bares Maß hin­aus beein­trächtigt werden.

§ 1 Aufgaben und Geltungsbereich

In der fol­gen­den Ord­nung wer­den die notwendi­gen Hin­weise und Bes­tim­mungen zusam­menge­fasst, um die satzungs­be­d­ingte Nutzung und Erhal­tung der Vere­in­san­la­gen zu gewährleis­ten. Darüber hin­aus wird die Nutzung des Vere­in­seigen­tums geregelt. Diese Ord­nung gilt für den gesamten Bere­ich, in dem der WVS 1921 e.V. das Haus- und Verkehrsrecht ausübt. Hierzu gehören das Vere­ins­boot­shaus, das gesamte Vere­ins­gelände, die Bootsstege und die Pachtwasserflächen.

Das Haus- und Verkehrsrecht des Vere­ins wird durch den geschäfts­führen­den Vor­stand ausgeübt.

§ 2 Pflichten, Aufgaben, Rechte der Mitglieder

Die Rechte zur Nutzung der Vere­in­san­lage wird durch diese Ord­nung geregelt. Im Inter­esse des Vere­ins hat sich jedes Mit­glied an diese Ord­nung zu hal­ten. Bei Zuwider­hand­lun­gen ist der geschäfts­führende Vor­stand zu unterrichten.
Die gewählten Abteilungsleit­er sind für die Ein­hal­tung dieser Ord­nung in ihren Bere­ichen ver­ant­wortlich. Der Vere­in hat über den Lan­dess­port­bund eine Vere­in­shaftpflichtver­sicherung abgeschlossen. Er übern­immt nur eine Haf­tung im Rah­men dieses Ver­sicherungss­chutzes. Weit­erge­hende Haf­tun­gen wer­den im Rah­men der geset­zlichen Möglichkeit­en aus­geschlossen. Der Vere­in übern­immt insoweit keine Haf­tung für auf dem Vere­ins­gelände incl. der Wasser­fläche ste­hen­den Fahrzeuge, Boote, son­sti­gen Sachen oder Per­so­n­en­schä­den. Die Lagerung von fes­ten oder flüs­si­gen Stof­fen, durch die das Grund­wass­er verun­reinigt wer­den kann, ist auf dem Vere­ins­gelände verboten.

Für die Entsorgung kleiner­er Men­gen an Rest­müll ste­ht für unsere Mit­glieder eine Abfall­tonne zur Ver­fü­gung. Für Abfälle wie Papi­er oder son­stige Ver­pack­ungsmit­tel ste­hen getren­nte Behäl­ter zur Ver­fü­gung. Größere Men­gen an Abfällen sind geson­dert zu entsor­gen. Die Vere­in­san­la­gen sind durch eine Schließan­lage gesichert. Schlüs­sel wer­den gegen ein Schlüs­selp­fand während der Geschäftsstunde an die Berechtigten aus­gegeben. Jedes Mit­glied ist dafür ver­ant­wortlich, dass nach ein­er Nutzung die Türen und Tore wieder ver­schlossen werden.

Beschädi­gun­gen und Unregelmäßigkeit­en aller Art sind den Abteilungsleit­ern oder einem son­sti­gen Mit­glied des Vor­standes zu melden.

§ 3 Bootshaus

Das gesamte Boot­shaus gehört zum Bere­ich dieser Ord­nung. Ausgenom­men hier­von ist die Gast­stätte, der Saal und alle Neben­räume der Gast­stätte, für die der Pächter ver­ant­wortlich ist. In allen Vere­in­sräu­men des Boot­shaus­es beste­ht Rauchverbot!

Für die Nutzung­sein­teilung der Boot­shalle, der Dusch‑, Umk­lei­de- und Train­ingsräume sind die Abteilungsleit­er ver­ant­wortlich. Sofern die Reini­gung nicht durch eine Reini­gungskraft erfol­gt, sind die Abteilun­gen für die Reini­gung und Pflege der Räum­lichkeit­en ver­ant­wortlich. Bei gemein­samer Nutzung von Räu­men, haben sich die Abteilungsleit­er zu ver­ständi­gen. Bei Unstim­migkeit­en entschei­det der geschäfts­führende Vorstand.

Die Boot­shalle dient grund­sät­zlich der Lagerung des vere­in­seige­nen Boots­ma­te­ri­als. Liege­plätze in der Halle für die Lagerung von pri­vat­en Booten wer­den durch den geschäfts­führen­den Vor­stand vergeben. Sport- und Train­ingsklei­dung darf nicht in den Umk­lei­de- und Duschräu­men getrock­net oder gelagert werden.

§ 4 Parkplatz, Vereinsplatz, Sattelplatz

Die Park­fläche des Vere­ins kann nur von Mit­gliedern und Gästen des Restau­rants benutzt wer­den. Das Parken ist nur auf den markierten Flächen ges­tat­tet. Es muss jed­erzeit eine rei­bungslose Ein- und Aus­fahrt gewährleis­tet und alle Zu- und Aus­gänge müssen passier­bar sein. Es ist nicht ges­tat­tet, sein Fahrzeug über län­gere Zeit abzustellen (z. B. bei Urlaub mit dem Boot). Boot­strail­er dür­fen nur für kurze Zeit abgestellt wer­den. Das Waschen von Fahrzeu­gen aller Art ist auf dem gesamten Vere­ins­gelände verboten.

Die Durch­fahrt auf den Sat­telplatz und die Wiese ist nur mit Genehmi­gung der zuständi­gen Abteilungsleit­er oder des geschäfts­führen­den Vor­standes gestattet.

§ 5 Camping‑, Sport- und Lagerwiese

Der Abteilungsleit­er Camp­ing ist für das Wiesen­gelände zuständig. In der Zeit vom 16. Okto­ber bis 15. April kön­nen im östlichen Teil der Wiese Boote abgestellt wer­den. In dieser Zeit ist für diesen Teil der Wiese der Abteilungsleit­er Ste­gan­lage 2 ver­ant­wortlich. Nach der Win­ter­pause ist die Boot­slager­fläche aufgeräumt und sauber wieder an die Campingabteilung zu übergeben. Arbeit­en auf der Wiese an Fahrzeu­gen, Booten o. ä. sind ver­boten. Die Reglun­gen für die Nutzung des Win­ter­lagers sind in der Sportord­nung der Stege I und II, Segel- und Motor­boot­sport, § 8 festgelegt.

Die Wiese ist kein öffentlich­er Camp­ing­platz. Die Genehmi­gung zur Auf­stel­lung von Zel­ten und Wohn­wa­gen wird daher nur in geringem Umfang vom geschäfts­führen­den Vor­stand erteilt und kann jed­erzeit wider­rufen wer­den. Ein Anspruch auf einen Stellplatz beste­ht nicht. Die Plätze wer­den vom Abteilungsleit­er Camp­ing, bei Ver­anstal­tun­gen in Absprachen mit den dann Ver­ant­wortlichen angewiesen. Aufgestellt wird auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der Vere­in übern­immt kein­er­lei Haftung.

Jugend­grup­pen, Nicht­mit­glieder und Durchreisende kön­nen mit Genehmi­gung eines Vor­standsmit­gliedes oder des Abteilungsleit­ers Camp­ing kurzfristig Gästeplätze zugeteilt bekommen.

Die Gebühren für die Benutzung von Stellplätzen wer­den durch die Jahre­shauptver­samm­lung fest­ge­set­zt. Unberechtigt aufgestellte Zelte oder Wohn­wa­gen wer­den nach Abmah­nung sichergestellt und ggf. auf Kosten des Eigen­tümers entsorgt. Das Befahren der Wiese mit Kraft­fahrzeu­gen als Zug­fahrzeug ist mit einem Wohn­wa­gen oder Trail­er nur nach Abstim­mung mit dem zuständi­gen Abteilungsleit­er erlaubt. Son­stiges Befahren der Wiese mit einem Kraft­fahrzeug ist untersagt.

Ball­spiele sind auf den aus­gewiese­nen Bere­ich zu begrenzen.

Zur Bekämp­fung von Ungeziefer, sind Zelte und Wohn­wa­gen sauber zu hal­ten. Abfälle gehören in die dafür bes­timmten Behälter.

Alle Mit­glieder der Campingabteilung sind verpflichtet, sich am Reini­gen der Stellplätze, am Mähen der Wiese, Schnei­den der Heck­en und an der Unkraut­bekämp­fung nach Auf­forderung durch den Abteilungsleit­er Camp­ing zu beteiligen.

Strom darf an der dafür zugeteil­ten Ent­nahmestelle nur zur Beleuch­tung bzw. zum Betrieb eines Kühlschrankes ent­nom­men wer­den. Das Betreiben von elek­trischen Heizgeräten ist nicht gestattet.

Von 13°° bis 15°° Uhr und ab 22°° Uhr ist Ruhezeit. Es sollte selb­stver­ständlich sein, dass in dieser Zeit nie­mand durch Lärm belästigt wird.

Jed­er Eigen­tümer eines Wohn­wa­gens ist dafür ver­ant­wortlich, dass die Hänger bei Hochwass­er von der Wiese ent­fer­nt wer­den. Hierzu ist eine Absprache mit dem Abteilungsleit­er Camp­ing erforder­lich, der das Freiräu­men der Wiese leitet.

§ 6 Vereinsraum und Küche

Der Vere­in­sraum mit Küche ste­ht grund­sät­zlich den Abteilun­gen des Vere­ins für Ver­anstal­tun­gen, Schu­lun­gen, Besprechun­gen usw. zur Ver­fü­gung. Die Ter­min­festle­gung ist im Reservierungs­buch zu ver­merken. Der Vere­in ist im Besitz ein­er Konzes­sion für den Verkauf und Auss­chank von Speisen und Getränken. In der Zeit vom 01. Mai bis 30. Sept. wer­den der Vere­in­sraum und die Küche im Rah­men des Vere­ins-Hocks (Vere­ins­bier­garten) genutzt. In dieser Zeit sind Ver­anstal­tun­gen in diesen Räu­men mit den Betreibern des Bier­gartens bzw. mit dem geschäfts­führen­den Vor­stand abzustimmen.

Die Räume sind nach jed­er Ver­anstal­tung aufgeräumt und gere­inigt zu ver­lassen. Das Geschirr ist zu spülen. Getränke kön­nen in der Theke oder in den Kühlschränken gelagert wer­den, und kön­nen unter Ver­ant­wor­tung der Abteilungsleit­er oder Train­er her­aus­gegeben wer­den. Es ist von den Ver­ant­wortlichen darauf zu acht­en, dass eine ord­nungs­gemäße Abrech­nung erfolgt.

Damit eine unkon­trol­lierte Nutzung und auch unkon­trol­liertes Ent­nehmen von Getränken ver­mieden wird, wer­den die Küche und der Vere­in­sraum immer abgeschlossen. Zugang haben die Abteilungsleit­er. Der Vere­in­sraum und die Küche kön­nen begren­zt auch für pri­vate Ver­anstal­tun­gen von Vere­ins­mit­gliedern genutzt wer­den. Es ste­hen Geschirr, Besteck und Gläs­er in aus­re­ichen­der Menge zur Ver­fü­gung. Pri­vate Feiern sind grund­sät­zlich dien­stags während der Geschäftsstunde anzumelden. Die Genehmi­gung zur Nutzung erteilt der geschäfts­führende Vor­stand und ist im Reservierungs­buch zu ver­merken. Bei pri­vater Nutzung wird eine Nutzungspauschale sowie eine Kau­tion erhoben, um eine nicht vorgenommene Reini­gung oder Beschädi­gun­gen aus­gle­ichen zu kön­nen. Die Höhe wird vom Vor­stand fest­gelegt. Der Raum incl. der Toi­let­ten ist bei pri­vat­en Feiern von den Nutzern zu reinigen.

§ 7 Übernachtungsraum

Der Über­nach­tungsraum ste­ht Sportlern des Vere­ines bei Train­ingslagern oder Gästen des Vere­ins zur Ver­fü­gung. Die Nutzung ist beim geschäfts­führen­den Vor­stand anzumelden, der die Ter­mine koor­diniert. Jede Nutzer­gruppe hat einen Ver­ant­wortlichen zu bes­tim­men, der dann auch Ansprech­part­ner für den Vere­in ist.

Die Nutzer des Über­nach­tungsraumes haben für Sauberkeit und Ord­nung im Raum zu sor­gen. Der Raum ist gere­inigt zurück zugeben. Es kann eine Kau­tion erhoben wer­den, um nicht vorgenommene Reini­gun­gen oder Beschädi­gung aus­gle­ichen zu kön­nen. Die Höhe der Kau­tion wird vom geschäfts­führen­den Vor­stand fest­gelegt. Jede Reservierung und Nutzung des Über­nach­tungsraumes ist auch im Reservierungs­buch mit Name des Ver­ant­wortlichen der Gruppe zu vermerken.

§ 8 Vereinseigene Boote

Der Vere­in ist Eigen­tümer von Rennka­jaks, Wan­der­booten, Drachen­booten und Segel­booten. Die Boote dienen dem Vere­in­szweck und ste­hen den Mit­gliedern zur Ver­fü­gung. Neben der Sportord­nung der einzel­nen Abteilung, gilt für die Boote diese Benutzungsordnung.

a) All­ge­meines

Der Vere­in stellt den Mit­gliedern die Boote kosten­los zur Ver­fü­gung. Vor­rangig kön­nen die Boote während der offiziellen Train­ingszeit­en benutzt wer­den. Andere Nutzun­gen sind in dieser Ord­nung dargelegt, oder sind mit den Ver­ant­wortlichen der einzel­nen Abteilun­gen abzus­tim­men. Die Boote sind nach dem Train­ing zu reini­gen. Schä­den an Booten oder Zube­hör sind sofort dem jew­eili­gen Abteilungsleit­er zu melden. Der Benutzer haftet dem Vere­in für alle von ihm verur­sacht­en Schä­den am Boot und Zube­hör bei leichter oder grober Fahrläs­sigkeit oder bei Vor­satz. Bei Haftpflichtschä­den an anderen Booten, die der Benutzer zu vertreten hat, haftet der Vere­in nur, soweit er ver­sichert ist. Der Vere­in emp­fiehlt deshalb vor ein­er Benutzung den Umfang ein­er pri­vat­en Ver­sicherung abzuk­lären. Ver­schiedene Boote kön­nen, sofern sie nicht für das Train­ing benötigt wer­den, reserviert wer­den. Die Ter­mine sind in das Reservierungs­buch für Boote einzu­tra­gen. Vor ein­er Benutzung hat man sich über evtl. Reservierun­gen zu informieren.

b) Segel­boote

Der Vere­in besitzt das Kiel­boot Nava­Jo, (J22) das Kiel­boot Tin­ca, (Shark 24) den Schw­ertzugvo­gel Green­horn, die RS Vision-Jolle Per­ca, die Astron-Jolle Kumu­lus, die Achatjolle Car­pus sowie die Opti­mis­ten­jollen. Die Vere­ins­boote dienen primär der Sege­laus­bil­dung, dem Regat­ta­train­ing und dem Regat­ta­be­trieb. Zu den vorge­se­henen Train­ingszeit­en dür­fen die Boote nur zu Übungszweck­en nach Weisung des Übungsleit­ers benutzt wer­den. Beim Regat­ta­be­trieb haben Regat­tateil­nehmer ein bevorzugtes Nutzungsrecht. Für die Segel­boote ist während der Sai­son jew­eils ein Bootswart zuständig. Außer­halb der Train­ingszeit­en ist die Benutzung durch aktive Vere­ins­mit­glieder nach vorheriger Ein­tra­gung in dem Reservierungs­buch möglich. Die Benutzung der Boote außer­halb der offiziellen Train­ingszeit­en ist jedoch nur den­jeni­gen Mit­gliedern ges­tat­tet, die eine Ein­weisung durch den Bootswart erhal­ten haben, Inhab­er des Sport­boot­führerscheines Segeln Bin­nen (bish­er A‑Schein) sind und die Freiga­be für das Boot erhal­ten haben. Für die Segel­boote, die mit Mas­chine aus­ges­tat­tet sind, muss der Schiffs­führer auch im Besitz des Sport­boot­führerscheines Motor Bin­nen sein. Vor dem Able­gen sind die Ein­rich­tun­gen des Bootes und ggf. der Motor auf Funk­tion zu prüfen. Der Tank­in­halt ist zu kon­trol­lieren. Nach der Benutzung ist wieder auf Kosten der Nutzer voll zu tanken. Die Benutzungs­dauer sollte max­i­mal 4 Stun­den nicht über­schre­it­en. Jed­er Segler trägt sich vor der Fahrt in das Reservierungs­buch und wenn vorhan­den in das Log- oder Fahrten­buch ein. Die Ein­tra­gung muss min­destens enthal­ten, den Namen des ver­ant­wortlichen Boots­führers, die Anzahl und Namen der Mit­fahrer, Datum und Uhrzeit der Abfahrt sowie das Revi­er der Befahrung. Nach Rück­kehr an die Ste­gan­lage sind die Ankun­ft­szeit sowie evtl. Beson­der­heit­en / Schä­den eben­falls einzutragen.

Die Benutzung zu anderen als zu Segelzweck­en ist unter­sagt. Vor Son­nenauf­gang und nach Son­nenun­ter­gang muss das Segel­boot fest auf seinem Platz an der Ste­gan­lage liegen. Das Fahrge­bi­et ist der Schier­stein­er Hafen und der Rhein. Nach Absprache mit der Abteilungsleitung kön­nen die Boote zu sportlichen Ver­anstal­tun­gen auch außer­halb des nor­malen Fahrt­ge­bi­etes und zu anderen wie zuvor beschriebe­nen Zeit­en benutzt wer­den. Nach Rück­kehr an den Steg wer­den die Boote sorgfältig fest­gemacht, Segel in trock­en­em Zus­tand zusam­men­gelegt und im Segel­sack ver­staut. Für die anschließende Reini­gung der Boote und des Mate­ri­als ist der Schiffs­führer ver­ant­wortlich. Jed­er Nutzer erk­lärt sich bere­it an den vom Bootswart fest­ge­set­zten Arbeitsstun­den bei der Unter­hal­tung der Boote zu helfen. Grund­sät­zlich ist eine Nutzung der Vere­inssegel­boote ab Wind­stärke 6 unter­sagt. Bei der Sege­laus­bil­dung im Jugend­bere­ich und bei der Nutzung von Vere­in­sjollen beste­ht grund­sät­zlich Schwimmwest­enpflicht. Bei der Nutzung von Kiel­booten trägt der Schiffs­führer die Ver­ant­wor­tung über den Ein­satz der Sicher­heit­saus­rüs­tung. Ab Wind­stärke 4 sind auch auf den Kiel­booten Schwimmwest­en zu tragen.

c) Opti­mis­ten und die RS Vision-Jolle

Die Opti­mis­ten, und die RS Vision — Jolle dienen auss­chließlich der Kinder- und Jugen­daus­bil­dung während der Train­ingszeit­en. Ander­weit­ige Nutzun­gen sind nur nach Absprache mit dem zuständi­gen Train­er oder dem Obmann für die Sege­laus­bil­dung möglich.

d) Rennka­jaks

Rennka­jaks dienen auss­chließlich Train­ingszweck­en während der Train­ingszeit­en. Ander­weit­ige Nutzun­gen sind nur nach Absprache mit dem Train­er oder der Abteilungslei­t­erin möglich. Auf dem Rhein dür­fen neue, regattafähige Boote nicht benutzt wer­den. Es sei denn, die Train­er geben dazu Anweisung.

e) Wan­der­boote

Der Vere­in besitzt die Wan­der­boote Hafenin­di­an­er, Hafeno­ma, „Think Pink“, Teamgeist und ver­schiedene Wild­wasser­boote. Diese Boote ste­hen allen Vere­ins­mit­gliedern nach Ein­tra­gung in das Reservierungs­buch zur Nutzung zur Ver­fü­gung. Fahrt­ge­bi­et ist der Schier­stein­er Hafen und der Rhein. Die Mit­nahme der Boote für eine Wan­der­fahrt ist mit dem Abteilungsleit­er Kanuwan­dern abzus­tim­men. Mit­glieder unter 16 Jahren haben die Benutzung auf jeden Fall vorher mit dem Ver­ant­wortlichen für den Wan­der­sport abzus­tim­men. Vor jed­er Nutzung haben sich die Pad­dler mit Namen, Datum, Uhrzeit in das Reservierungs­buch einzu­tra­gen. Nach der Fahrt ist die Ankun­ft­szeit eben­falls zu ver­merken. Jed­er Nutzer erk­lärt sich bere­it bei der Unter­hal­tung der Boote mit zu helfen.

f) Mobile Kanueinheit

Im Vere­in ist die mobile Kanuein­heit des hes­sis­chen Kul­tus­min­is­teri­ums gelagert. Für diese Boote gibt es eine geson­derte Nutzung­sor­d­nung, da die Boote in erster Lin­ie dem Schul­sport dienen. Die Nutzung ist nur nach Rück­sprache mit den für die Boote ver­ant­wortlichen Ansprech­part­nern gestattet.

§ 9 Vereinsbus

Der Vere­in ist Eigen­tümer eines Vere­ins­busses. Dieser Bus ste­ht allen Abteilun­gen zur Nutzung bei der Aus- übung der Vere­in­sar­beit zur Ver­fü­gung. Pri­or­ität bei der Nutzung hat der organ­isierte Vere­inss­port. Bei Nutzungskon­flik­ten entschei­det der geschäfts­führende Vor­stand. Jede Nutzung ist in das Fahrten­buch einzu­tra­gen. Haf­tun­gen des Vere­ines wer­den gegenüber den Mit­fahrern auf das ver­sicherte Maß beschränkt. Nach Nutzung ist dafür Sorge zu tra­gen, dass der Bus wieder voll­ge­tankt wird. Män­gel sind umge­hend dem geschäfts­führen­den Vor­stand zu melden.


Stand: 20.06.2013

Wasser­sport-Vere­in Schier­stein 1921 e.V.
Chris­t­ian-Büch­er-Straße 18
65201 Wiesbaden-Schierstein

Tel.: 0611/ 24307
Inter­net: www.wvschierstein.de

Geschäftsstunde:
Dien­stag zwis­chen 19.00 und 20.00 Uhr Stand: 20.06.2013