Sportordnung der Abteilungen Kanurennsport, Kanuwandern, Drachenbootsport

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§ 1 Grundsatz

Die §§2 und 3 der Satzung bes­tim­men Zweck und Ziel der Vere­in­sar­beit, die Pflege der Leis­tungs- und Bre­it­en­sports, ins­beson­dere des Wasser­sports. Diese Vere­in­sar­beit wird in den Abteilun­gen Kanurennsport, Kanupo­lo, Kanuwan­dern und Drachen­boot­sport betrieben. Um eine ein­wand­freie Aufrechter­hal­tung des Sport­be­triebes zu gewährleis­ten, erlässt der Vor­stand nach­ste­hende Sportordnung:

§ 2 Leitung der Abteilungen

Für die einzel­nen Abteilun­gen sind Abteilungsleit­er mit Stel­lvertretern einge­set­zt, die den Sport­be­trieb in ihren Bere­ichen, die Pflege und Wartung der Boote, der Trail­er und des son­sti­gen der Abteilung dienen­den Vere­in­seigen­tums ver­ant­wortlich führen.

§ 3 Trainingsbetrieb

Wer sich zum Zwecke des Bre­it­en- und Leis­tungss­portes am Train­ing beteiligt, stellt sich dem Vere­in frei­willig zur Ver­fü­gung und muss Mit­glied des Vere­ins sein. Er muss außer­dem eine Schwimm­prü­fung abgelegt haben. Vor Teil­nahme an einem Wet­tkampf des Deutschen Kanu­ver­ban­des hat sich jed­er Sportler ein­er sport- ärztlichen Unter­suchung zu unterziehen. Die Entschei­dung des Arztes ist verbindlich. Die Abteilungsleit­er und die Train­er sind ver­ant­wortlich für die Vor­bere­itung und die Teil­nahme der Sportler und Mannschaften an Regat­ten. Die Train­er tra­gen die Ver­ant­wor­tung für die Durch­führung des Train­ings. Alle Sportler haben den Anord­nun­gen der Train­er Folge zu leis­ten. Soll­ten sich Sportler benachteiligt oder unfair behan­delt fühlen, kön­nen sie dies jed­erzeit der Abteilungsleitung — bei Jugendlichen auch dem Jugend­wart – vortragen.

Die Train­ingszeit­en wer­den von den jew­eili­gen Ver­ant­wortlichen der Abteilun­gen fest­ge­set­zt und durch Aushang bekan­nt gegeben. Train­ing außer­halb der offiziellen Train­ingszeit­en ist nur nach Absprache mit den Train­ern oder den Abteilungsleit­ern möglich. Für das Train­ing erfol­gt die Ein­teilung der Aktiv­en in Mannschaften, die Anord­nung der Plätze im Boot und die Zuteilung der einzel­nen Boote an die Aktiv­en durch die Train­er. Die Train­ingsklei­dung ist der Wit­terung anzu­passen. Das Train­ing find­et auss­chließlich auf dem Schier­stein­er Hafen statt. Ord­net der Train­er aus­nahm­sweise Fahrten auf dem Strom an, ist für eine Sicherungs­be­gleitung durch ein Motor­boot zu sor­gen, oder es müssen mehrere Boote unter Auf­sicht stromkundi­ger, erfahren­er Aktiv­er fahren. Aus Grün­den der Sicher­heit müssen die Boote in Grup­pen von mehreren Fahrern zusam­men­bleiben. Bei Gewit­ter, dro­hen­dem Gewit­ter oder son­stiger Gefahren durch Wit­terung ist das Train­ing zu unter­brechen und das Wass­er sofort zu ver­lassen. Schwimmwest­en sind von allen Sportlern und Begleit­ern auf dem Wass­er in der Zeit vom 1. Okto­ber bis 15. April zu tragen.

§ 4 Regatten

Die Wet­tkampf­bes­tim­mungen in Verbindung mit den Sportord­nun­gen der Ver­bände sind für die Teil­nahme an Regat­ten verbindlich. Bei Unstim­migkeit­en ist nur der Vere­ins-Obmann bzw. Team­cap­tain zuständig. Für die Regat­tamel­dung ist die Abteilungsleitung auf Vorschlag der Train­er ver­ant­wortlich. Jed­er Aktive der unentschuldigt der Regat­ta fern­bleibt, kann regresspflichtig gemacht wer­den. Erscheinen Aktive nicht rechtzeit­ig zum Start eines Ren­nens, kön­nen sie für dieses und die darüber hin­aus aus­fal­l­en­den Ren­nen (vgl. Wet­tkampf­bes­tim­mungen) ersatzpflichtig gemacht werden.
Im Wet­tkampf müssen die Sportler im sauberen Ren­nanzug in den Vere­ins­far­ben gemäß den Wet­tkampf­bes­tim­mungen starten. Jed­er Teil­nehmer an Regat­ten hat beim Ver­laden der Boote und beim Auf- und Abbau des Vere­in­szeltes mitzuhelfen.
Rechtzeit­ig vor jed­er Regat­ta erfol­gt die Ein­teilung der Fahrgele­gen­heit­en durch die Abteilungsleit­er. Fahrten mit pri­vat­en Kraft­fahrzeu­gen sind nur dann ver­sichert, wenn der Fahrer einen schriftlichen Fahrtauf­trag des Abteilungsleit­ers oder des geschäfts­führen­den Vor­standes hat. Dieser Fahrtauf­trag ist auch Beleg zur Abrech­nung der Fahrtkosten.
Ehren­preise und Pokale, die bei Regat­ten gewon­nen wer­den, sind nach all­ge­mein­er Gepflo­gen­heit grund­sät­zlich Eigen­tum des Vere­ins. Der Vor­stand behält sich Aus­nah­meregelun­gen vor.

§ 5 Ordnung

Jedes Mit­glied, das sich im Vere­ins­dress in der Öffentlichkeit zeigt und jede Mannschaft, die ein vere­in­seigenes Boot benutzt, wird vom Pub­likum mit dem Wasser­sport-Vere­in Schier­stein 1921 e.V. iden­ti­fiziert. Es sollte sich deshalb jede Aktive und jed­er Aktiv­er so ver­hal­ten, wie es von ein­er Sport­lerin oder einem Sportler erwartet wer­den kann.

§ 6 Drachenbootsport

Der Drachen­boot­sport wird von Mit­gliedern des Vere­ins sowie in Aus­nah­me­fällen von Fun-Sport­grup­pen (Gast­grup­pen) durchge­führt. Fun-Sport­grup­pen erhal­ten gegen geson­derte Gebühr die Erlaub­nis das Train­ing im Vere­in durchzuführen. Die Ter­mine sind mit dem Abteilungsleit­er Drachen­boot­sport abzus­prechen. Weit­ere Ein­rich­tun­gen des Vere­ins wie Train­ingsraum, oder andere Boote ste­hen Mit­gliedern von Fun-Sport­grup­pen nicht zur Verfügung.

§ 7 Schlussbestimmungen

Der Vor­stand behält sich vor, diese Sportord­nung zu ändern oder zu ergänzen. Die Ein­hal­tung der Sportord­nung liegt im Inter­esse aller Beteiligten. Bei Zuwider­hand­lun­gen wird der Vor­stand die erforder­lichen Maß­nah­men tre­f­fen. Den Sport­be­trieb in den Kanu- und Drachen­bootabteilun­gen regelt diese Sportord­nung, die Ord­nung über das Vere­in­seigen­tum in Verbindung mit der Vere­inssatzung. Sportord­nung der Stege I und II Segel- und Motorbootsport

 


Stand: 20.06.2013

Wasser­sport-Vere­in Schier­stein 1921 e.V.
Chris­t­ian-Büch­er-Straße 18
65201 Wiesbaden-Schierstein

Tel.: 0611/ 24307
Inter­net: www.wvschierstein.de

Geschäftsstunde:
Dien­stag zwis­chen 19.00 und 20.00 Uhr Stand: 20.06.2013