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§ 1 Grundsatz
Die §§2 und 3 der Satzung bestimmen Zweck und Ziel der Vereinsarbeit, die Pflege der Leistungs- und Breitensports, insbesondere des Wassersports. Diese Vereinsarbeit wird in den Abteilungen Kanurennsport, Kanupolo, Kanuwandern und Drachenbootsport betrieben. Um eine einwandfreie Aufrechterhaltung des Sportbetriebes zu gewährleisten, erlässt der Vorstand nachstehende Sportordnung:
§ 2 Leitung der Abteilungen
Für die einzelnen Abteilungen sind Abteilungsleiter mit Stellvertretern eingesetzt, die den Sportbetrieb in ihren Bereichen, die Pflege und Wartung der Boote, der Trailer und des sonstigen der Abteilung dienenden Vereinseigentums verantwortlich führen.
§ 3 Trainingsbetrieb
Wer sich zum Zwecke des Breiten- und Leistungssportes am Training beteiligt, stellt sich dem Verein freiwillig zur Verfügung und muss Mitglied des Vereins sein. Er muss außerdem eine Schwimmprüfung abgelegt haben. Vor Teilnahme an einem Wettkampf des Deutschen Kanuverbandes hat sich jeder Sportler einer sport- ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Die Entscheidung des Arztes ist verbindlich. Die Abteilungsleiter und die Trainer sind verantwortlich für die Vorbereitung und die Teilnahme der Sportler und Mannschaften an Regatten. Die Trainer tragen die Verantwortung für die Durchführung des Trainings. Alle Sportler haben den Anordnungen der Trainer Folge zu leisten. Sollten sich Sportler benachteiligt oder unfair behandelt fühlen, können sie dies jederzeit der Abteilungsleitung — bei Jugendlichen auch dem Jugendwart – vortragen.
Die Trainingszeiten werden von den jeweiligen Verantwortlichen der Abteilungen festgesetzt und durch Aushang bekannt gegeben. Training außerhalb der offiziellen Trainingszeiten ist nur nach Absprache mit den Trainern oder den Abteilungsleitern möglich. Für das Training erfolgt die Einteilung der Aktiven in Mannschaften, die Anordnung der Plätze im Boot und die Zuteilung der einzelnen Boote an die Aktiven durch die Trainer. Die Trainingskleidung ist der Witterung anzupassen. Das Training findet ausschließlich auf dem Schiersteiner Hafen statt. Ordnet der Trainer ausnahmsweise Fahrten auf dem Strom an, ist für eine Sicherungsbegleitung durch ein Motorboot zu sorgen, oder es müssen mehrere Boote unter Aufsicht stromkundiger, erfahrener Aktiver fahren. Aus Gründen der Sicherheit müssen die Boote in Gruppen von mehreren Fahrern zusammenbleiben. Bei Gewitter, drohendem Gewitter oder sonstiger Gefahren durch Witterung ist das Training zu unterbrechen und das Wasser sofort zu verlassen. Schwimmwesten sind von allen Sportlern und Begleitern auf dem Wasser in der Zeit vom 1. Oktober bis 15. April zu tragen.
§ 4 Regatten
Die Wettkampfbestimmungen in Verbindung mit den Sportordnungen der Verbände sind für die Teilnahme an Regatten verbindlich. Bei Unstimmigkeiten ist nur der Vereins-Obmann bzw. Teamcaptain zuständig. Für die Regattameldung ist die Abteilungsleitung auf Vorschlag der Trainer verantwortlich. Jeder Aktive der unentschuldigt der Regatta fernbleibt, kann regresspflichtig gemacht werden. Erscheinen Aktive nicht rechtzeitig zum Start eines Rennens, können sie für dieses und die darüber hinaus ausfallenden Rennen (vgl. Wettkampfbestimmungen) ersatzpflichtig gemacht werden.
Im Wettkampf müssen die Sportler im sauberen Rennanzug in den Vereinsfarben gemäß den Wettkampfbestimmungen starten. Jeder Teilnehmer an Regatten hat beim Verladen der Boote und beim Auf- und Abbau des Vereinszeltes mitzuhelfen.
Rechtzeitig vor jeder Regatta erfolgt die Einteilung der Fahrgelegenheiten durch die Abteilungsleiter. Fahrten mit privaten Kraftfahrzeugen sind nur dann versichert, wenn der Fahrer einen schriftlichen Fahrtauftrag des Abteilungsleiters oder des geschäftsführenden Vorstandes hat. Dieser Fahrtauftrag ist auch Beleg zur Abrechnung der Fahrtkosten.
Ehrenpreise und Pokale, die bei Regatten gewonnen werden, sind nach allgemeiner Gepflogenheit grundsätzlich Eigentum des Vereins. Der Vorstand behält sich Ausnahmeregelungen vor.
§ 5 Ordnung
Jedes Mitglied, das sich im Vereinsdress in der Öffentlichkeit zeigt und jede Mannschaft, die ein vereinseigenes Boot benutzt, wird vom Publikum mit dem Wassersport-Verein Schierstein 1921 e.V. identifiziert. Es sollte sich deshalb jede Aktive und jeder Aktiver so verhalten, wie es von einer Sportlerin oder einem Sportler erwartet werden kann.
§ 6 Drachenbootsport
Der Drachenbootsport wird von Mitgliedern des Vereins sowie in Ausnahmefällen von Fun-Sportgruppen (Gastgruppen) durchgeführt. Fun-Sportgruppen erhalten gegen gesonderte Gebühr die Erlaubnis das Training im Verein durchzuführen. Die Termine sind mit dem Abteilungsleiter Drachenbootsport abzusprechen. Weitere Einrichtungen des Vereins wie Trainingsraum, oder andere Boote stehen Mitgliedern von Fun-Sportgruppen nicht zur Verfügung.
§ 7 Schlussbestimmungen
Der Vorstand behält sich vor, diese Sportordnung zu ändern oder zu ergänzen. Die Einhaltung der Sportordnung liegt im Interesse aller Beteiligten. Bei Zuwiderhandlungen wird der Vorstand die erforderlichen Maßnahmen treffen. Den Sportbetrieb in den Kanu- und Drachenbootabteilungen regelt diese Sportordnung, die Ordnung über das Vereinseigentum in Verbindung mit der Vereinssatzung. Sportordnung der Stege I und II Segel- und Motorbootsport
Stand: 20.06.2013
Wassersport-Verein Schierstein 1921 e.V.
Christian-Bücher-Straße 18
65201 Wiesbaden-Schierstein
Tel.: 0611/ 24307
Internet: www.wvschierstein.de
Geschäftsstunde:
Dienstag zwischen 19.00 und 20.00 Uhr Stand: 20.06.2013