Ausbildung für Bootsführerscheine im WVS

Im WVS kön­nen Mit­glieder an ein­er Aus­bil­dung zum Erwerb von Boots­führerscheinen teil­nehmen.
Auf Grund der Coro­na-Bes­tim­mungen ist es jedoch bis auf weit­eres nicht möglich, den Unter­richt für die Boots­führerscheine SBF Binnen/See und SKS in den Clu­bräu­men des WVS durchzuführen. 

Sport­boot­führerschein See und Bin­nen (SBF) sind zwei Führerscheine, die inter­es­sant sind für Motor­boot-Fahrer und für Segler.

Die Aus­bil­dung zum SBF ver­mit­telt die nautis­chen Grund­be­griffe, Ein­führung in das Schiff­fahrt­srecht für Bin­nengewäss­er und See Küsten­bere­ich, sowie eine Ein­führung in die Nav­i­ga­tion. Die entsprechen­den Manöver, wie An- Able­gen und Ret­tungs­man­över wer­den in ein­er 4 ½ stündi­gen Prax­is­fahrt geübt.

SBF Bin­nen wird benötigt für:

Sport­boote, die mehr als 11 kW (15 PS) Nut­zleis­tung haben und auf dem Rhein mehr als 3,6 kW (5 PS) und weniger als 15 m Länge, sind Führerscheinpflichtig. Zum Erwerb des SBF ist ein Min­destal­ter von 16 Jahren erforderlich.

SBF See:

Der Sport­boot­führerschein See ist der amtliche Sport­boot­führerschein zum Führen von motorisierten Booten die für Sport- und Freizeitzwecke gebaut wur­den, im Gel­tungs­bere­ich der Seeschiff­fahrtsstraßen-Ord­nung, d.h. auf den Schiff­fahrtsstraße (Drei-Seemeilen-Zone) und auf Fahrwass­er inner­halb der Zwölf-Seemeilen-Zone. Es gibt keine Beschränkung der Rumpflänge wie bei der Binnenschifffahrt.

Sportküsten­schif­fer­schein (SKS)

Der SKS ist schon anspruchsvoller, baut aber auf dem SBF auf. Das Haupt­the­ma ist hier­bei die Nav­i­ga­tion mit Gezeit­enkunde und ver­schiedene Peil­ver­fahren zur Ermit­tlung des Stan­dortes, sowie Grund­wis­sen über das Wet­ter und viel Infor­ma­tion über See­mannschaft mit inte­gri­ert­er Motorkunde.

Zum erlan­gen des Sportküsten­schif­fer­scheins wird eine the­o­retis­che und eine prak­tis­che Prü­fung ver­langt. Die the­o­retis­che Prü­fung umfasst zwei Teile: Die Nav­i­ga­tion mit der Karte­nauf­gabe und dem Fra­gen Teil. Die prak­tis­che Prü­fung erfol­gt auf Küstengewässern mit einem Nach­weis über 300 gefahrene Seemeilen.

Zur Anmel­dung des SKS ist ein Min­destal­ter von 16 Jahren und ein SBF See notwendig.

Der SKS ist ein amtlich­er, emp­fohlen­er Führerschein zum Führen von Yacht­en mit Motor und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 sm Abstand von der Fes­t­land­küste). Vorgeschrieben zum Führen von gewerb­smäßig genutzten Sport­booten in den Küstengewässern

Bei­de Scheine kön­nen auch im WVS nach Absprache erlangt werden.

Info dazu: Ralf Hoff­mann rahoffmann@freenet.de

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