Kompliment der Wasserschutzpolizei: “Im Verein beschäftigt man sich intensiver mit dem Thema”. Mit “Thema” war das umsichtige Fahren auf dem Rhein gemeint. Und “intensiver” meinte den Vergleich mit Wassersportlern, die ohne Vereinsbindung hin und wieder just for fun auf dem Rhein Wellen schlagen.
Gesagt hatte das Polizeihauptkommissar Stephan Opitz von der Wasserschutzspolizeistation Wiesbaden. Er war mit seiner Kollegin, der Oberkommissarin Yvonne Doerenbecher, am Mittwochabend (20.12.) im Wassersport-Verein Schierstein 1921 e.V. zu Gast. Thema ihres Vortrags: “Warum ist es auf dem Rhein so schön (gefährlich)?” Eingeladen hatte die WVS-Segelabteilung im Rahmen ihres “Trockenprogramms”, der Vortragsserie in den Wintermonaten.
Der WaPo-Auftritt zog: Rund drei Dutzend WVS-Mitglieder drängten sich im Versammlungsraum des WVS. Gerade mal ein (1) Motorbootfahrer outete sich unter den Seglern. Und keiner war da von den Paddlern oder SUPs. Dabei wäre der Vortrag für die “muskelbetriebenen” Bootsgattungen fast noch wichtiger gewesen als für die Segler, die ohnehin meist nur in einem kleinen Teilstück im großen Revier der Wiesbadener WaPo unterwegs sind. Dieses Revier reicht von Lampertheim bis Kaub auf dem Rhein und auf dem Main bis Raunheim.
Natürlich gehört auch der Schiersteiner Hafen dazu. Antworten auf Fragen aus dem Publikum: Ankern ist im Schiersteiner Hafen grundsätzlich erlaubt, so lange man andere nicht gefährdet oder behindert. Wenn das viele tun, würde das jedoch sicherlich einmal eingeschränkt werden. Und ja: Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 5 km/h gilt für den gesamten Hafen und nicht nur für das kurze Stück unter der Dyckerhoffbrücke.
Revierstreitigkeiten Herausforderung der Zukunft
Trotz gestiegenem Freizeitverkehr auf dem Wasser hat die Wasserschutzpolizei in den letzten Jahren keine größere Unfallhäufigkeit festgestellt. Was allerdings zugenommen hat, sind Revierverteidigungen. Die werden nach Ansicht von Hauptkommssar Opitz eher noch zunehmen: Die Herausforderung der Zukunft sei die “gemeinschaftliche Nutzung des Rheins”. Revierstreitigkeiten gibt es beispielsweise zwischen Anglern und Bootsfahrern, Bootsfahrern verschiedener Gattungen untereinander oder mit Anwohnern am Ufer. Ein weiterer Anlass für Ärger ist Lärm auf dem Wasser — allerdings weniger die von Bootsmotoren (dafür gibt es Vorschriften), sondern die Lautstärke von Musik auf Party-Booten oder Freizeit-Dampfern.
Da geht die WaPo dann schon mal hin und stellt sich vor. Verbunden mit dem Tipp: “macht mal leiser”. Das genügt meist schon. “Oft geht es weniger um die Sache, als um das Wie”, beobachtet Opitz. Ein gesellschaftliches Problem, an Land vielleicht sogar noch mehr als auf dem Wasser.
Das “Wie” verrät auch viel über die Einstellung der Wasserschutzpolizisten. Sie sehen sich wirklich als Freund und Helfer der Schifffahrt “… wir helfen wirklich gern, auch den Sportschiffern, wir sind am Miteinander interessiert.” Doch wenn man die WaPo mal nasführen oder überlisten wollte, “dann bitte professionell!” (Opitz), darunter ist es wohl sehr ehrenrührig. “Die Schifffahrt muss laufen”, ist das Credo der Wasserschutzpolizisten.
Und es lief es auch beim Vortrag der beiden Beamten in ihren schmucken marineblauen Uniformen. Sehr schnell entspann sich im WVS ein munteres Frage- und Antwortspiel, gewürzt mit der einen oder anderen Anekdote. Gut war’s!
Was man auf dem Rhein beachten sollte
(die wichtigsten Tipps aus dem Vortrag der Wasserschutzpolizei)
- Berufsschiffe haben auf dem Rhein immer Vorfahrt, ihre Sichtweite nach vorn ist begrenzt. Große Containerschiffe sehen oft nur, was 350 Meter (!) vor ihnen auf dem Wasser ist. Sie können nur schwer ausweichen oder gar anhalten.
- Vorfahrt haben bei Freizeitbooten grundsätzlich immer die, die am wenigsten ausweichen können, Segler beispielsweise. Paddler, SUPs und Motorboote müssen ihnen Platz machen. Geregelt ist alles in der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
- Der Sog, den einige große und PS-starke Schiffe in Fahrt auslösen, ist so stark, dass selbst die gut motorisierten Polizeiboote an manchen Stellen wie magnetisch von den großen Schiffsrümpfen angezogen werden — deshalb immer 50 Meter Abstand halten.
- Zwischen den Buhnen können Sog und Verwirbelungen, besonders bei Vorbeifahrt großer Schiffe, den Schwimmern, Paddlern und SUP-Fahrer zum Verhängnis werden.
- Licht müssen nach Sonnenuntergang alle Boote auf dem Rhein haben, auch muskelbetriebene Kleinst-Fahrzeuge müssen gesehen werden (weißes Rundumlicht), für alle anderen Boote ist die Lichterführung je nach Größe geregelt.
- Bei Hochwasser (bis Hochwasserstufe II) dürfen muskelbetrieben Fahrzeuge auch ohne Funk auf dem Rhein fahren, alle anderen müssen Funk einschalten. Und wer Funk an Bord hat, aber kein UBI-Betriebszeugnis, wird kräftig zur Kasse gebeten.
- Die Fahrrinne, mit Tonnen markiert, kann jederzeit auch von großen Schiffen auf eigenes Risiko verlassen werden. Und Achtung: Die roten und grünen Tonnen sind bereits außerhalb der Fahrrinne verankert — also sicherheitshalber fünf bis zehn Meter Abstand von den Tonnen halten.
- Akoholgenuss: Die Promillegrenze gilt nicht, wenn das Boot nicht in Fahrt ist, also etwa nachts vor Anker. Wenn der Anker allerdings nicht hält, ist das Boot in Fahrt …
- Der Führerschein kann fürs Auto eingezogen werden, wenn der Bootsführerschein kassiert wird — und umgekehrt. Die Behörden haben da neuerdings einen recht kurzen Draht untereinander.
- Bußgelder, die die Wasserschutzpolizei empfiehlt, sollten sofort in bar bezahlt werden. Wer es nicht tut, muss mit einem zigfachen Betrag rechnen.