Warum es auf dem Rhein so gefährlich ist

Kom­pli­ment der Wasser­schutzpolizei: “Im Vere­in beschäftigt man sich inten­siv­er mit dem The­ma”. Mit “The­ma” war das umsichtige Fahren auf dem Rhein gemeint. Und “inten­siv­er” meinte den Ver­gle­ich mit Wasser­sportlern, die ohne Vere­ins­bindung hin und wieder just for fun auf dem Rhein Wellen schlagen.

Gesagt hat­te das Polizei­haup­tkom­mis­sar Stephan Opitz von der Wasser­schutzspolizeis­ta­tion Wies­baden. Er war mit sein­er Kol­le­gin, der Oberkom­mis­sarin Yvonne Doeren­bech­er, am Mittwochabend (20.12.) im Wasser­sport-Vere­in Schier­stein 1921 e.V. zu Gast. The­ma ihres Vor­trags: “Warum ist es auf dem Rhein so schön (gefährlich)?” Ein­ge­laden hat­te die WVS-Sege­labteilung im Rah­men ihres “Trock­en­pro­gramms”, der Vor­tragsserie in den Wintermonaten. 

Yvonne Doeren­bech­er (links) und Stephan Opitz, Wasser­schutzpolizei: Wichtige Tipps für Wassersportler

Der WaPo-Auftritt zog: Rund drei Dutzend WVS-Mit­glieder drängten sich im Ver­samm­lungsraum des WVS. Ger­ade mal ein (1) Motor­boot­fahrer out­ete sich unter den Seglern. Und kein­er war da von den Pad­dlern oder SUPs. Dabei wäre der Vor­trag für die “muskel­be­triebe­nen” Boots­gat­tun­gen fast noch wichtiger gewe­sen als für die Segler, die ohne­hin meist nur in einem kleinen Teil­stück im großen Revi­er der Wies­baden­er WaPo unter­wegs sind. Dieses Revi­er reicht von Lam­pertheim bis Kaub auf dem Rhein und auf dem Main bis Raunheim. 

Natür­lich gehört auch der Schier­stein­er Hafen dazu. Antworten auf Fra­gen aus dem Pub­likum: Ankern ist im Schier­stein­er Hafen grund­sät­zlich erlaubt, so lange man andere nicht gefährdet oder behin­dert. Wenn das viele tun, würde das jedoch sicher­lich ein­mal eingeschränkt wer­den. Und ja: Die Geschwindigkeits­beschränkung von 5 km/h gilt für den gesamten Hafen und nicht nur für das kurze Stück unter der Dyckerhoffbrücke.

Revier­stre­it­igkeit­en Her­aus­forderung der Zukunft

Trotz gestiegen­em Freizeitverkehr auf dem Wass­er hat die Wasser­schutzpolizei in den let­zten Jahren keine größere Unfall­häu­figkeit fest­gestellt. Was allerd­ings zugenom­men hat, sind Reviervertei­di­gun­gen. Die wer­den nach Ansicht von Haup­tkommssar Opitz eher noch zunehmen: Die Her­aus­forderung der Zukun­ft sei die “gemein­schaftliche Nutzung des Rheins”. Revier­stre­it­igkeit­en gibt es beispiel­sweise zwis­chen Anglern und Boots­fahrern, Boots­fahrern ver­schieden­er Gat­tun­gen untere­inan­der oder mit Anwohn­ern am Ufer. Ein weit­er­er Anlass für Ärg­er ist Lärm auf dem Wass­er — allerd­ings weniger die von Bootsmo­toren (dafür gibt es Vorschriften), son­dern die Laut­stärke von Musik auf Par­ty-Booten oder Freizeit-Dampfern. 

Da geht die WaPo dann schon mal hin und stellt sich vor. Ver­bun­den mit dem Tipp: “macht mal leis­er”. Das genügt meist schon. “Oft geht es weniger um die Sache, als um das Wie”, beobachtet Opitz. Ein gesellschaftlich­es Prob­lem, an Land vielle­icht sog­ar noch mehr als auf dem Wasser.

Das “Wie” ver­rät auch viel über die Ein­stel­lung der Wasser­schutzpolizis­ten. Sie sehen sich wirk­lich als Fre­und und Helfer der Schiff­fahrt “… wir helfen wirk­lich gern, auch den Sports­chif­fern, wir sind am Miteinan­der inter­essiert.” Doch wenn man die WaPo mal nas­führen oder überlis­ten wollte, “dann bitte pro­fes­sionell!” (Opitz), darunter ist es wohl sehr ehren­rührig. “Die Schiff­fahrt muss laufen”, ist das Cre­do der Wasserschutzpolizisten. 

Und es lief es auch beim Vor­trag der bei­den Beamten in ihren schmuck­en marineblauen Uni­for­men. Sehr schnell entspann sich im WVS ein munteres Frage- und Antwort­spiel, gewürzt mit der einen oder anderen Anek­dote. Gut war’s!

Viele Fra­gen, viele Antworten: Es lief munter beim Vor­trag der Wasserschutzpolizei

Was man auf dem Rhein beacht­en sollte
(die wichtig­sten Tipps aus dem Vor­trag der Wasserschutzpolizei)

  • Beruf­ss­chiffe haben auf dem Rhein immer Vor­fahrt, ihre Sichtweite nach vorn ist begren­zt. Große Con­tain­er­schiffe sehen oft nur, was 350 Meter (!) vor ihnen auf dem Wass­er ist. Sie kön­nen nur schw­er auswe­ichen oder gar anhalten.
  • Vor­fahrt haben bei Freizeit­booten grund­sät­zlich immer die, die am wenig­sten auswe­ichen kön­nen, Segler beispiel­sweise. Pad­dler, SUPs und Motor­boote müssen ihnen Platz machen. Geregelt ist alles in der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
  • Der Sog, den einige große und PS-starke Schiffe in Fahrt aus­lösen, ist so stark, dass selb­st die gut motorisierten Polizei­boote an manchen Stellen wie mag­netisch von den großen Schiff­s­rümpfen ange­zo­gen wer­den — deshalb immer 50 Meter Abstand halten.
  • Zwis­chen den Buh­nen kön­nen Sog und Ver­wirbelun­gen, beson­ders bei Vor­beifahrt großer Schiffe, den Schwim­mern, Pad­dlern und SUP-Fahrer zum Ver­häng­nis werden.
  • Licht müssen nach Son­nenun­ter­gang alle Boote auf dem Rhein haben, auch muskel­be­triebene Kle­inst-Fahrzeuge müssen gese­hen wer­den (weißes Run­dum­licht), für alle anderen Boote ist die Lichter­führung je nach Größe geregelt.
  • Bei Hochwass­er (bis Hochwasser­stufe II) dür­fen muskel­be­trieben Fahrzeuge auch ohne Funk auf dem Rhein fahren, alle anderen müssen Funk ein­schal­ten. Und wer Funk an Bord hat, aber kein UBI-Betrieb­szeug­nis, wird kräftig zur Kasse gebeten.
  • Die Fahrrinne, mit Ton­nen markiert, kann jed­erzeit auch von großen Schif­f­en auf eigenes Risiko ver­lassen wer­den. Und Achtung: Die roten und grü­nen Ton­nen sind bere­its außer­halb der Fahrrinne ver­ankert — also sicher­heit­shal­ber fünf bis zehn Meter Abstand von den Ton­nen halten.
  • Ako­hol­genuss: Die Promil­le­gren­ze gilt nicht, wenn das Boot nicht in Fahrt ist, also etwa nachts vor Anker. Wenn der Anker allerd­ings nicht hält, ist das Boot in Fahrt …
  • Der Führerschein kann fürs Auto einge­zo­gen wer­den, wenn der Boots­führerschein kassiert wird — und umgekehrt. Die Behör­den haben da neuerd­ings einen recht kurzen Draht untereinander.
  • Bußgelder, die die Wasser­schutzpolizei emp­fiehlt, soll­ten sofort in bar bezahlt wer­den. Wer es nicht tut, muss mit einem zig­fachen Betrag rechnen.
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